Ratsbeschlüsse
Die Corona-Epidemie macht auch vor der Kommunalpolitik nicht Halt: Aus diesem Grund hat der Niedersächsische Landtag mit dem neuen § 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um einerseits die ehrenamtlichen Abgeordneten sowie Einwohnerinnen und Einwohner vor einem erhöhten Infektionsrisiko im Zusammenhang mit Sitzungen öffentlicher Gremien zu schützen. Andererseits musste selbstverständlich dem Gebot der Öffentlichkeit von Sitzungen und der damit herzustellenden Transparenz von Gremienbeschlüssen Rechnung getragen werden.
Es ist nun durch den neuen Passus möglich, zur Bewältigung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Ratsbeschlüsse im sogenannten Umlaufverfahren (also durch schriftliche Abstimmung ohne öffentliche Aussprache) zu fassen, wenn vier Fünftel der Mitglieder des Rates sich damit einverstanden erklärt haben. Auch kann der Rat beschließen, dass für die Dauer der epidemischen Lage bestimmte Beschlüsse, für die der Rat zuständig wäre, durch den Verwaltungs- bzw. Samtgemeindeausschuss gefasst werden können, der stets nicht-öffentlich tagt. In beiden genannten Fällen sind die gefassten Beschlüsse unverzüglich zu veröffentlichen.
Unten finden Sie deshalb alle auf diesen Wegen zustande gekommenen Beschlüsse der Räte bzw. Hauptausschüsse in der Samtgemeinde Hattorf am Harz und ihren Mitgliedsgemeinden zum Nachlesen. Politik und Verwaltung bedanken sich herzlich für Ihr Interesse und Ihr Verständnis in dieser schwierigen Zeit. Bitte bleiben Sie gesund!
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