Dorfgemeinschaftshaus Hattorf
Ihr Ansprechpartner | Telefon: | |
Grüneberg, Clarissa | 0 55 84 – 209 31 |
Das Dorfgemeinschaftshauses in Hattorf am Harz befindet sich in der Angerstraße 19. Der Umfang der Widmung des Dorfgemeinschaftshauses als öffentliche Einrichtung der Gemeinde Hattorf am Harz ist durch den Beschluss des Rates der Gemeinde Hattorf am Harz vom 17.04.2012 dahingehend eingeschränkt, dass parteipolitische Veranstaltungen nicht zulässig sind.
Für Terminreservierungen steht Ihnen Herr Schirmer unter der obigen Telefonnummer mit Rat und Tat zur Seite. Sie können ihn auch persönlich während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erreichen.
Im Dorfgemeinschaftshaus sind folgende Mietkombinationen möglich: | ||||
Private Familienfeiern, interne Feiern und Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden | Großveranstaltungen (Betriebsfeiern, öffentliche Veranstaltungen der Vereine und Verbände) | Gewerbliche Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht | ||
a) | Bühnensaal, Foyer und Küche | 135,00 Euro/Tag | 210,00 Euro/Tag | 350,00 Euro/Tag |
b) | Clubraum, Foyer und Küche | 70,00 Euro/Tag | 100,00 Euro/Tag | 170,00 Euro/Tag |
c) | Foyer und Küche | 68,00 Euro/Tag | 95,00 Euro/Tag | 165,00 Euro/Tag |
d) | Clubraum | 28,00 Euro/Tag | 35,00 Euro/Tag | 65,00 Euro/Tag |
e) | Hallendrittel | 65,00 Euro/Tag | 80,00 Euro/Tag | 150,00 Euro/Tag |
f) | gesamte Sportanlage | 180,00 Euro/Tag | 240,00 Euro/Tag | 420,00 Euro/Tag |
g) | Gesamtanlage | 300,00 Euro/Tag | 450,00 Euro/Tag | 750,00 Euro/Tag |
Die Nebenkosten für die Heizung, Endreinigung, Trinkwasser, Abwasser und Müllbeseitigung werden vom 01.05. bis 30.09. mit 25 % und vom 01.10. bis 30.09. eines jeden Jahres mit 35 % des jeweiligen Mietentgeltes berechnet.
Bei gewerblichen Veranstaltungen sind 7,5 % der Gesamteinnahmen aus Eintrittsgeldern abzuführen und die Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die vollständigen Angaben entnehmen Sie bitte dem Infoblatt oder direkt aus dem Mietentgelttarif.
Eine Anmietung des Hallendrittels oder der Gesamtanlage an Wochenenden muss bis Ende März des Jahres erfolgt sein und ist für das erste Halbjahr des Jahres generell nicht mehr möglich, da diese Termine bereits vergeben wurden (siehe nachfolgenden Satz). In den Monaten März oder April findet nämlich die gemeinsame Besprechung mit den Sportvereinen aus der Samtgemeinde statt, bei der für den Zeitraum nach den Sommerferien des Jahres bis zu den Sommerferien des folgenden Jahres die Hallenbelegungstermine für die Wochenenden und die Feiertage vergeben werden. Den Vereinen wird durch diese Regelung ermöglicht, ihren Punktspielbetrieb in der Halle vernünftig zu organisieren.