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Der Weg zum Eigenheim

Zur Verwirklichung Ihres „Traumhauses“ bedarf es nach dem Erwerb des Baugrundstücks noch folgender Antragsstellungen:

Der Bauantrag:

Für Ihren Architekten ist es entscheidend, ob sich das Baugrundstück in einem Bebauungsplangebiet befindet oder im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde (Ortsteil ohne Bebauungsplan). Die Bebauung im unbeplanten Innenbereich richtet sich nach der Bebauung der näheren Umgebung, während im Bebauungsplangebiet die festgesetzten Bauvorschriften zu beachten sind. Die Bebauungsplanunterlagen sind im Bauamt der Samtgemeindeverwaltung erhältlich.
Ansprechpartner: Herr Franziskowski (05584 / 209-25).

Der Bauantrag ist gemäß Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung seit dem 01.01.2022 nur noch beim für Baugenehmigungen zuständigen Landkreis Göttingen einzureichen!

Der Ansprechpartner beim Landkreis ist für die Gemeinde Hattorf am Harz :
- Herr Wulf (05522 /9604-664)
und für die Gemeinde Elbingerode, Hörden am Harz und Wulften am Harz
- z.Z. ebenfalls Herr Wulf (05522 /9604-664)


Die Bauanzeige:

In einem Bebauungsplangebiet mit der Ausweisung als „Wohngebiet“ kann ein Bauvorhaben gem. § 62 NBauO auch durch die Einreichung einer Bauanzeige umgehend verwirklicht werden. Die Bauanzeige kann nur von einem Architekten eingereicht werden, der hierzu berechtigt ist.

Auch die Bauanzeige ist seit dem 01.01.2022 nur noch beim Landkreis Göttingen als zuständiger Behörde einzureichen.

Der Entwässerungsantrag:

Gemäß § 7 der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Hattorf am Harz vom 23.11.2004 (siehe Rathaus „Satzung und Verordnungen“) ist mit dem Bauantrag bzw. einer Bauanzeige auch die Vorlage eines Entwässerungsantrages
- zur Einleitung der Abwässer in die Schmutzwasserkanalisation und
- zur Einleitung des anfallenden Regenwassers in die Oberflächenkanalisation bzw.
- zur Gestattung einer Versickerung auf dem Grundstück
erforderlich.


Ansprechpartner: Antragsvordrucke und Genehmigung Herr Peters (05584/ 209-26)
Abnahme der Entwässerung Herr Brust (05556 / 4648, 0171 / 720 60 44)
 

 

 

 

 

 


Antrag auf Erstellung eines Wasserhausanschlusses

Für die Gemeinden Elbingerode, Hattorf am Harz und Hörden am Harz ist die Samtgemeinde für die Wasserversorgung zuständig. Ansprechpartner: Frau Jäckle (05584 / 209-22).

 


In der Gemeinde Wulften am Harz ist der Wasserbeschaffungsverband Wulften (s. Versorgungsträger) für die Wasserversorgung zuständig.

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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