Wasserbenutzungsgebühr
Allgemeine Informationen
Mit dem Anschluss an die öffentliche Wasserleitung der Samtgemeinde Hattorf am Harz entsteht die Gebührenpflicht für die Wasserbenutzungsgebühr. Grundlage für die Berechnung der Wasserbenutzungsgebühr ist der Wasserverbrauch laut Wasserzähler zuzüglich einer Grundgebühr. Dazu kommt die gesetzliche MwSt. in Höhe von 7%.
Für die Wasserbenutzungsgebühr werden gemeinsam mit der Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühr Abschläge erhoben, die jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig sind.
Nach Ablesung der Wasserzähler wird eine Abrechnung erstellt, auf der auch die neuen Abschlagsbeträge -berechnet auf der Basis des Vorjahresverbrauchs- festgesetzt werden.
Verbrauchsgebühr: 1,85 € pro cbm (ab Veranlagungszeitraum 2020)
Grundgebühr ab 2020 bei der Verwendung von Wasserzählern mit einer Zählgröße von | |
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Qn 2,5 |
8,00 € pro Monat |
Qn 6,0 |
10,00 € pro Monat |
Qn 10,0 |
13,00 € pro Monat |
Qn 15,0 und größer |
15,00 € pro Monat |
Ansprechpartner
WasserwerkFrau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20922