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Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Die Samtgemeinde Hattorf am Harz ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. eines Jahres. Eine Ausnahmegenehmigung ist schriftlich zu beantragen.

Außerdem ist die Samtgemeinde Hattorf am Harz für die Anordnung von Abbrennverboten nach der Sprengstoffverordnung zuständig, wenn dies erforderlich wird.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten betragen mindestens 30,00 €.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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