Vorläufiger Reisepass / Europass
Allgemeine Informationen
Wenn kurzfristig ein Reisepass benötigt wird und absehbar ist, dass der beantragte Reisepass / Europass nicht rechtzeitig vorliegen wird, können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten. Voraussetzung ist hier, dass Sie Deutscher sind und Ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Hattorf am Harz haben.
Hinweis:
Der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig für die Antragstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Bei der Antragstellung und bei der Abholung müssen Sie persönlich vorsprechen.
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses / Europasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- alter Reisepass, auch wenn er ungültig oder beschädigt ist oder Personalausweis bzw. Kinderausweis / Kinderpass
- ein aktuelles Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, ohne Rand, Haaransatz bis Kinnspitze 20 bis 25 mm, ohne Kopfbedeckung. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie.
Gebühr vorl. Reisepass | |
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vorläufiger Reisepass |
26,00 € |
Ausstellung außerhalb der Dienstzeit |
52,00 € |
Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20912