Vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie erhalten, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen und nicht mehr über einen gültigen Personalausweis verfügen. Gleichzeitig mit der Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist der Antrag auf Ausstellung eines regulären Personalausweises zu stellen.
Hinweis:
Der Antrag ist persönlich zu stellen und auch persönlich abzuholen.
Gültigkeit:
Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig.
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen oder beschädigt ist oder
- Reisepass bzw. Kinderausweis
- Familienbuch, Personenstandsurkunden bzw. Führerschein (nur bei Verlust und erstmaliger Antragstellung)
- ein aktuelles Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, ohne Rand, Haaransatz bis Kinnspitze 20 bis 25 mm, ohne Kopfbedeckung. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie.
Gebühr vorl. Perso | |
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vorläufiger Personalausweis |
12,00 € |
Ausstellung außerhalb der Dienstzeit: |
24,00 € |
Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20912