Vollstreckung
Allgemeine Informationen
Die Samtgemeindekasse nimmt die Vollstreckung von Geldforderungen wahr.
Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Kommunen oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. die GEZ, Industrie- und Handelskammern etc. einzuziehen sind.
Der Vollstreckung geht grundsätzlich eine schriftliche Mahnung voraus.
Im Rahmen der Vollstreckung führt die Samtgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde u.a. folgende Aufgaben aus:
- Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten
- Konto-, Lohn- und andere Forderungspfändungen
- Eintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken
- Anmeldung von Forderungen bei Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungs-verfahren
- Anmeldung von Forderungen bei Insolvenzverfahren
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.
Ansprechpartner
Fachbereich IHerr Katzer
Raum 105, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20924
Frau Oertel
Raum 103, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20919