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Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmer/-in bzw. Unternehmensgründer/in oder als Freiberufler/-in aus allen den Bereichen der Wirtschaft Hilfe bei Behördengängen benötigen, weil Sie z. B. ein mitunter aufwändiges und kompliziertes Verfahren wie die Gründung einer Niederlassung anstreben, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine einheitliche Stelle wie beispielsweise einen sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner" zu wenden.

Einheitliche Stellen stellen Ihnen bedarfsgerecht die nötigen Antragsformulare bereit, versorgen Sie mit Informationen über die jeweiligen Verwaltungsverfahren, prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie den zuständigen Behörden zu.

Der Service richtet sich an Interessenten aus Deutschland aber auch insbesondere an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den Mitgliedstaaten.

(Dieser Service steht Ihnen aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen seit dem 04.01.2010 in Niedersachsen zur Verfügung.)


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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