Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Unternehmer/-in bzw. Unternehmensgründer/in oder als Freiberufler/-in aus allen den Bereichen der Wirtschaft Hilfe bei Behördengängen benötigen, weil Sie z. B. ein mitunter aufwändiges und kompliziertes Verfahren wie die Gründung einer Niederlassung anstreben, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine einheitliche Stelle wie beispielsweise einen sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner" zu wenden.
Einheitliche Stellen stellen Ihnen bedarfsgerecht die nötigen Antragsformulare bereit, versorgen Sie mit Informationen über die jeweiligen Verwaltungsverfahren, prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie den zuständigen Behörden zu.
Der Service richtet sich an Interessenten aus Deutschland aber auch insbesondere an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den Mitgliedstaaten.
(Dieser Service steht Ihnen aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen seit dem 04.01.2010 in Niedersachsen zur Verfügung.)