Wer eine Straße, die für die Durchfahrt nicht zugelassen ist, aus zwingenden Gründen befahren muss, kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten.
Verkehrsverbote / Ausnahmen
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Fachbereich IIHerr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
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