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Vaterschaftsanerkennung


Allgemeine Informationen

Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist,
  • oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann
    • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
    • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.

Ob die Eltern Ihre Erklärungen am gleichen Tag oder zu verschiedenen Terminen abgeben möchten, können sie selbst entscheiden.

Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenbuch nachträglich ergänzt.

Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden,
 
  • wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder
  • wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht eingereicht ist. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen.

Nähere Informationen zu diesem komplizierten Thema erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung. Die Beurkundung kann beim Jugendamt des Landkreises Osterode am Harz, Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz oder beim Standesamt abgegeben werden. Wenn die Geburt in einem Krankenhaus geplant ist, wird die Vaterschaftsanerkennung dem zuständigen Standesamt zugeleitet.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines Auszugs aus dem Familienbuch kann in Einzelfällen hilfreich sein.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage

 

Was sollte ich noch wissen?

Urkunden können auch bei den Amtsgerichten und Notaren aufgenommen werden.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20917

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
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Di              14:00 bis 15:30 Uhr

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