Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz
Allgemeine Informationen
In diesen vielfältigen Rechtsgebieten gibt es auch vielfältig gestreute Zuständigkeiten. Die Samtgemeinde Hattorf am Harz ist im Rahmen des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) überwiegend zuständig. In den anderen Rechtsgebieten wird das Ordnungsamt überwiegend im Rahmen von Amtshilfe tätig.
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
(05584) 20927