Trinkwassergebühr
Allgemeine Informationen
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Weitere Angaben erhalten Sie bei den Dienstleistungen Wasserwerk, Wasserqualität, Wasserversorgungsanschluss und Wasserversorgungsbeiträge.
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Unter dem Stichwort Wasserbenutzungsgebühr sind die aktuellen Gebühren aufgeführt.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ansprechpartner
WasserwerkHerr Deppe
Raum Wasserwerk, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20953
(0170) 5775636
Frau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20922