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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme


Allgemeine Informationen

Die Aufnahme einer Tätigkeit auf einem gemeindeeigenen Friedhof ist nur unter den in der Friedhofssatzung für die jeweilige Tätigkeit festgelegten Voraussetzungen erfolgen.

Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:

Bildhauerin/Bildhauer

  • Steinmetzin/Steinmetz
  • Gärtnerin/Gärtner

Die Tätigkeit kann vorübergehend, dauerhaft oder grenzüberschreitend erbracht werden. Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Leistungen.

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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