Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Samtgemeinde Hattorf am Harz regelt die Übertragung der Reinigungspflicht, während die Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Reinigung regelt.