Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Allgemeine Informationen
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Die Verwaltung ist auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, da die defekten Straßenlampen meistens nur von den Anliegern in den Abendstunden wahrgenommen werden. Um eine schnelle Erfassung und Reparatur zu gewährleisten, wurde extra mit der Harzenergie eine entsprechende Störungsmeldung eingerichtet (siehe links Straßenbeleuchtung).
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012