Sporthallen (Verwaltung)
Allgemeine Informationen
Koordination und Vergabe von Sporthallennutzungsterminen sowie Führung der Belegungslisten der Sporthallen.
Sporthallen in der Samtgemeinde | ||
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Gemeinde |
Art |
Eigentümer |
Elbingerode |
Mittelgroße Sporthalle |
Gemeinde Elbingerode |
Hattorf am Harz |
Große Sporthalle mit Tribüne (DGH) |
Gemeinde Hattorf am Harz |
Hattorf am Harz |
Kleinere Sporthalle (HRS Hattorf) |
Landkreis Osterode am Harz |
Hörden am Harz |
Kleinere Sporthalle (Mehrzweckhalle) |
Gemeinde Hörden am Harz |
Wulften am Harz |
Kleinere Sporthalle (Schulsporthalle) |
Gemeinde Wulften am Harz |
Die Beantragung erfolgt formlos bei der jährlich stattfindenden Absprache der Vereine und Verbände. Die Belegung erfolgt immer ein Jahr im Voraus. Auswärtige Vereine und Verbände können nicht berücksichtigt werden.
Für Vereine und Verbände mit Sitz in der Samtgemeinde Hattorf am Harz fallen grundsätzlich keine Kosten bei der sportlichen Nutzung an. Bei Veranstaltungen, die keine reinen Sportereignisse sind, werden die entsprechenden Mietentgelttarife angewandt.