Sondernutzungen
Allgemeine Informationen
Für den Bereich der Samtgemeinde Hattorf am Harz gibt es keine Sondernutzungssatzungen. Beabsichtigte Sondernutzungen sind dennoch schriftlich bei der Samtgemeindeverwaltung zu beantragen. Ob die kostenfreie Sondernutzung erfolgen kann ist im Einzelfall mit dem Sachbearbeiter abzustimmen.
Neben der Sondernutzungserlaubnis ist oft auch eine straßenverkehrsbehördliche Erlaubnis erforderlich. Dies trifft u.a. für Straßensperrungen anlässlich von Straßenfesten, Bauarbeiten, für die der öffentliche Straßenraum genutzt werden muss, Umzüge anlässlich von Schützenfesten und vergleichbaren Veranstaltungen und für im öffentlichen Straßenraum stattfindende Sportveranstaltungen (z.B. Radfahren, Laufen) zu. Hierfür ist beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Osterode am Harz, Bergstr. 10, 37520 Osterode am Harz, eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung zu beantragen. Auch wenn lediglich ein Container oder Wechselbehälter im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden soll ist eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes erforderlich.
Da immer eine Stellungnahme der Samtgemeindeverwaltung erforderlich ist, ist es zweckmäßig die entsprechenden Anträge über die Samtgemeindeverwaltung einzureichen damit eine kurzfristige Bearbeitung erreicht werden kann.
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
(05584) 20927