Schwerbehinderung - Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Allgemeine Informationen
Ist Ihr Arbeitsplatz in Gefahr? Und könnten Sie ihn behalten, wenn bei Ihnen die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen würde? Dann können Sie sich einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, sofern bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 30 festgestellt worden ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Gleichstellung wird durch die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit ausgesprochen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag ist unter Vorlage des Feststellungsbescheides der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
KEINE
Welche Fristen muss ich beachten?
KEINE
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 3 SGB IX (Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch-)
Anträge / Formulare
Anträge erhalten Sie auf Anfrage bei der Agentur für Arbeit.