Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Allgemeine Informationen
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. einer seiner Außenstellen ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.
Informationen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der für den Wohnort zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer kostenlosen Wertmarke:
Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) bzw. nach den §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)§§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Welche Gebühren fallen an?
Sofern Sie die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke erfüllen, fallen keine Kosten an. Für die Wertmarke gegen Eigenbeteiligung werden ab dem 01.01.2016 folgende Gebühren erhoben:
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei der zuständigen Stelle in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Den Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes mit unentgeltlicher Wertmarke kann online über das Schwerbehindertenportal LS-Online gestellt werden.
Für Fragen zum Thema "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" steht das Kontaktformular auf LS-Online zur Verfügung.
Schwerbehinderten-Portal "LS-Online" des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und FamilieKontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (LS-Online)