Schwerbehinderte Menschen: berufliche Integration
Allgemeine Informationen
Schwerbehinderte Menschen benötigen zur Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung oft Beratung und Unterstützung.
Diesem Zweck dient der Integrationsfachdienst, der von den Rehabilitationsträgern oder dem Integrationsamt dazu beauftragt wird die schwerbehinderten Menschen zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln sowiedie Arbeitgeber zu informieren und zu beraten.
Der Integrationsfachdienst ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und in bestehende Arbeitsverhältnisse.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Integrationsfachdienst des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie. Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes oder der Rehabilitationsträger.
Übersicht der Integrationsfachdienste auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und FamilieInformationen zum Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlage
§§ 109 ff. Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)
Was sollte ich noch wissen?
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