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Schulen in freier Trägerschaft


Allgemeine Informationen

Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) ergänzen das öffentliche Schulwesen und nehmen damit eine wichtige Aufgabe zur Herstellung der Vielfalt im niedersächsischen Schulwesen wahr.

Sie werden als allgemein bildende oder berufsbildende genehmigungspflichtige Ersatzschulen, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sein müssen, oder auch als anzeigepflichtige Ergänzungsschulen geführt. An Ersatzschulen können dieselben Abschlüsse erworben werden wie an den entsprechenden öffentlichen Schulen. Vielen dieser Schulen ist ein Internat angeschlossen.

Viele niedersächsische Schulen in freier Trägerschaft bzw. deren Träger gehören der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen/Bremen e. V. an.

Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen/Bremen e. V.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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