Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Abwassergebühr für die Schmutzwasserentsorgung wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist der Frischwasserverbrauch. Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt. Der Antrag ist nach Ablauf des Kalenderjahres innerhalb von zwei Monaten bei der Samtgemeinde einzureichen.
Die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der überbauten und befestigten (Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge) Grundstücksfläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Je 1 m² ist eine Berechnungseinheit.
Fristen / Termine
Veränderungen (An- und Umbauten, Pflasterungen, usw.) sind dem Amt für Finanzen zu melden.
Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
Allgemeine Informationen
Schmutz- und Niederschlagswassergebühr ab Veranlagungszeitraum 2023 | |
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Schmutzwassergebühr |
3,85 € pro cbm (Kubikmeter) |
Niederschlagswasserbeseitigung |
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Gemeinde Elbingerode |
0,10 € pro m² (Quadratmeter) |
Gemeinde Hattorf am Harz |
0,34 € pro m² |
Gemeinde Hörden am Harz |
0,16 € pro m² |
Gemeinde Wulften am Harz |
0,17 € pro m² |
Ansprechpartner
Fachbereich IHerr Katzer
Raum 105, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20924
Frau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20922