Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
Allgemeine Informationen
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.
Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind ggf. der Landkreis, das Land oder der Bund zuständig.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Jentzsch
Raum E11
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20929