Rundfunkbeitrag im privaten Bereich: Abmeldung
Allgemeine Informationen
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Es fallen keine Gebühren an.
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)