Jedem Deutschen, der seinen Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Hattorf am Harz hat, kann ein Reisepass ausgestellt werden. Er dient als Identitätsnachweis zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn der Personalausweis nach den Bestimmungen des Einreiselandes nicht ausreicht. Das Antragsformular wird aus dem Datenbestand des Meldeamtes ausgedrückt. Sie müssen zur Antragstellung persönlich vorsprechen. Bei der Abholung können Sie sich durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, soweit Sie diese schriftliche bevollmächtigt haben. Der alte Reisepass ist mitzubringen, kann nach Entwertung aber wieder ausgehändigt werden.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Gültigkeit:
Der Reisepass ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren ist die Geltungsdauer auf 6 Jahre begrenzt. Verlängerungen sind nicht möglich.
Da der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, hat die Samtgemeinde Hattorf am Harz keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer.
Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass oder ein Expresspass ausgestellt werden.
Reisepass: Ausstellung
Allgemeine Informationen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Gebühr Reisepass | ||
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Reisepass (normaler Umfang) |
nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
60,00 € |
vor Vollendung des 24. Lebensjahres |
37,50 € |
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Reisepass (48 Seiten) |
nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
82,00 € |
vor Vollendung des 24. Lebensjahres |
59,50 € |
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Express-Pass (normaler Umfang) |
nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
92,00 € |
vor Vollendung des 24. Lebensjahres |
69,50 € |
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Express-Pass (48 Seiten) |
nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
114,00 € |
vor Vollendung des 24. Lebensjahres |
91,50 € |
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Die Gebühr ist bei Antragstellung oder Abholung in Bargeld oder mit EC-Karte zu entrichten. |
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20912