Polizei (Online-Wache)
Allgemeine Informationen
Wer bei der Polizei
Anzeigen erstatten (allgemein, Fahrraddiebstahl, Fahrzeugdiebstahl, Online-Auktionsbetrug, strafrechtlich relevante Inhalte im Internet),Hinweise geben,Korruption und Wirtschaftsdelikte melden
(auch anonym über das BKMS-Verfahren, ein im Internet zu nutzendes Hinweisgebersystem, das einen anonymen Dialog mit den Ermittlern ermöglicht),sich bedanken oder beschweren oderallgemein Kontakt mit den Polizeibehörden aufnehmen wollen, kann dies im Internet tun - unabhängig von Öffnungszeiten und egal, wo er oder sie sich gerade aufhalten.
Online-Wache der Polizei in NiedersachsenBKMS-Verfahren
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie:
In Notfällen verwenden Sie die Notrufnummer 110.
Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet.
In dringenden Fällen - oder in solchen Fällen, in denen Sie sich hinsichtlich der Eilbedürftigkeit polizeilicher Maßnahmen nicht sicher sind - suchen Sie bitte umgehend die nächste Polizeidienststelle auf oder rufen Sie Ihre Polizei über die Amtsrufnummer an.