Pflegestützpunkt
Allgemeine Informationen
Im Mai 2009 haben die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Beteiligung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verabschiedet.
Pflegestützpunkte beraten und unterstützen hilfe- und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen oder Betreuer in allen Fragen rund um das Thema Pflege - unabhängig von der Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleistungen und auch dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit noch nicht festgestellt ist. Die Leistungen der Pflegestützpunkte umfassen vor allem:
Herstellung des Kontakts zu der zuständigen Pflegekasse,Unterstützung bei der Beantragung der in Betracht kommenden Leistungen,eine Angebotslandkarte der pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote,Aufklärung über technische Hilfsmittel oder altengerechte Umbaumaßnahmen innerhalb der eigenen Wohnung,Hinweise auf geeignete Senioren-Betreuungs- und -begleitdienste, niedrigschwellige Betreuungsangebote, Seniorenservicebüros, Freiwilligenagenturen oder Selbsthilfekontaktstellen,Koordination und Zusammenarbeit der beteiligten Dienste,Information über ambulante Pflege und Hilfen in der eigenen Wohnung undHilfe bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz.
In Niedersachsen gibt es inzwischen zahlreiche Pflegestützpunkte.
Das niedersächsische Modell sieht vor, dass Pflegekassen und Kommunen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens einen Pflegestützpunkt einrichten. Die Entscheidung darüber liegt in den Händen des jeweiligen kommunalen Trägers.
Die Qualifikation der im Pflegestützpunkt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich an den Kriterien der von den Pflegekassen eingesetzten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater.