Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Allgemeine Informationen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für die Meldung des Diebstahls fallen keine Gebühren an.
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20912