Ortsrecht
Allgemeine Informationen
Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.
Die Satzungen und Verordnungen der Samtgemeinde und ihrer 4 Mitgliedsgemeinden befinden sich im gleichnamigen Ordner, wobei sie automatisch auf die Seite der Samtgemeinde geleitet werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpartner
Fachbereich IHerr Böttcher
Raum 109, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20934