Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Informationen
Die Samtgemeinde Hattorf am Harz und die Polizei haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Der Umfang der Aufgaben ist sehr vielfältig und ergibt sich aus den verschiedenen Zuständigkeiten. Für Rechtsnormen, die die Samtgemeinde Hattorf am Harz erlassen hat (z.B. Gefahrenabwehrverordnung, Straßenreinigungsverordnung) ist in der Regel auch die Zuständigkeit der Samtgemeinde Hattorf am Harz gegeben. Die Samtgemeindeverwaltung und die Polizei unterrichten sich gegenseitig, soweit dieses zu Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Sollten Sie einmal bei der nicht zuständige Stelle vorgesprochen oder angerufen haben, wird Ihnen vom Ordnungsamt oder der Polizei geholfen werden die zuständige Stelle zu erreichen.
Außerhalb der Dienstzeiten der Samtgemeindeverwaltung ist die Polizei ihr Ansprechpartner. Die Polizei informiert dann die zuständigen Behörden, damit diese tätig werden können oder wird selbst tätig.
Sie erreichen die Polizei wie folgt:
Die Polizei hat im Rahmen ihrer Aufgaben insbesondere Straftaten zu verfolgen und zu verhüten. Sie ist unter anderem auch für die Verfolgung und Ahndung von Straßenverkehrsdelikten und verschiedenen anderen Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Für den Schutz privater Rechte ist die Zuständigkeit des Schiedsmannes und des Amtsgerichtes gegeben. In Eilfällen kann beim Amtsgericht Herzberg am Harz, Schloß 4, 37412 Herzberg am Harz in einem einstweiligen Anordnungsverfahren der Schutz privater Rechte erreicht werden.
Nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde, kann das Ordnungsamt oder die Polizei den Schutz privater Rechte wahrnehmen.
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
(05584) 20927