Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
In der Samtgemeinde können das DGH in Hattorf, die Mehrzweckhalle in Hörden und das Schützenhaus in Wulften für private Feiern angemietet werden.