Mess- und Eichwesen
Allgemeine Informationen
Der Auftrag des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) beinhaltet:
den Schutz des Bürgers und der Unternehmen vor unrichtigen Messungen im Geschäftsleben,Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch richtiges Messen,Harmonisierung des Messwesens durch Mitarbeit in den zuständigen Gremien undFörderung der messtechnischen Kompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen.
Geprüft und geeicht werden u. a. Waagen, Mineralölzähler, Taxameter sowie Verbrauchszähler für Gas, Elektrizität, Wasser und Wärme.
Weiterhin überwacht die Eichverwaltung die richtige Füllmenge von Fertigpackungen und geht auch gegen so genannte Mogelpackungen vor, die eine größere Füllmenge vortäuschen.
Auch außerhalb des Handelsverkehrs sorgt die Eichverwaltung z. B.
im Umweltschutz durch die Kontrolle von Abgasmessgeräten,im Arbeitsschutz durch die Überprüfung von Schallpegelmessern,bei amtlichen Messungen durch die Kontrolle z. B. von Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten, Rotlichtüberwachungsanlagen und Atemalkoholmessgerätenfür die exakte Einhaltung der Messwerte.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Betriebsstellen (Eichämter) des Landesbetriebes für Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN).
Das MEN selbst hat die bundeseinheitlich bestehenden Aufgaben inne. Es unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Informationen zu den Eichämtern in Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Einzelheiten zum Mess- und Eichwesen in Niedersachsen, zu Ansprechpartnern sowie zu den gesetzlichen Grundlagen des Mess- und Eichwesens sind dem Internetauftritt des MEN zu entnehmen.
Internetseite des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)