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Mahnwesen


Allgemeine Informationen

Geht eine Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Samtgemeindekasse angemahnt.

Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen dann Mahngebühren sowie bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen zusätzlich Säumniszuschläge an.

Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, läuft automatisch die Vollstreckung an.

Um Ihnen unangenehme Mahnkosten zu ersparen und Ihre Nerven zu schonen, empfehlen wir Ihnen, für die regelmäßig wiederkehrenden Forderungen (Grund- Gewerbe- und Hundesteuern, Regenwassergebühren sowie Wasser- und Kanalgebühren) eine Einzugsermächtigung auszufüllen.

 

Rechtsgrundlage

Gemeindekassenverordnung, Niedersächsisches Vollstreckungsgesetz, Zivilprozessordnung


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Frau Oertel
Raum 103, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20919

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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