Löschungsbewilligungen
Allgemeine Informationen
Eintragungen im Grundbuch (Bauverpflichtung, Rückauflassung) zu Gunsten der Gemeinde können nur auf Antrag gelöscht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung der Bescheinigung erhebt die Gemeinde eine Verwaltungsgebühr von derzeit 25,50 Euro.