Liegenschaften, Vermietungen, Verpachtungen
Allgemeine Informationen
Vermietung der gemeindlichen Wohnungen
Die gemeindlichen Objekte (Wohn- u. Geschäftsräume) werden je nach Verfügbarkeit vermietet bzw. verpachtet.
Verpachtung von unbebauten Grundstücken (Wiesen und Ackerflächen)
Die Mitgliedsgemeinden sind im Besitz von diversen Ländereien, die mittelfristig bei Baulandflächen bzw. bei Flächen im Aussenbereich langfristig verpachtet werden.