Leichen- und Bestattungswesen, Friedhöfe
Allgemeine Informationen
Nach dem Bestattungsrecht sind Leichen zu bestatten. Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung auf einem Friedhof erfolgen. Wenden Sie sich bei einem Trauerfall an einen Bestatter oder ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.
Ist der Sterbefall im Bereich der Samtgemeinde Hattorf am Harz eingetreten, so ist er beim Standesamt in Hattorf am Harz zu beurkunden.
Im Bereich der Mitgliedsgemeinden sind die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden jeweils Träger eines Friedhofes. In der Mitgliedsgemeinde Hörden am Harz gibt es außerdem einen kommunalen Friedhof in der Trägerschaft der Samtgemeinde Hattorf am Harz.
Die Friedhofskapellen auf den kirchlichen Friedhöfen in Wulften am Harz und in Hörden am Harz werden von der Samtgemeinde Hattorf am Harz verwaltet.
Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20917