Lärmschutz
Allgemeine Informationen
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen
- Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen,
- Gewerbe- und Industrieanlagen sowie
- Sport- und Freizeitanlagen
als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.
Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte überschritten werden. Wenn die Beeinträchtigungen nicht zumutbar sind, kann Ihnen dann ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn der Betreiber der Anlage nicht in der Lage ist, die Beeinträchtigungen abzustellen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. sowie unterstützend beim Staatliches Gewerbeaufsichtsamt.
Verkehrsgeräusche von Straßen- und Schienenwege sowie Flugplätzen fallen in die Zuständigkeit der Verkehrsbehörden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
(05584) 20927