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Lagepläne


Allgemeine Informationen

Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden Baugenehmigungsbehörde (Stadt oder Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.Die Vorlage eines qualifizierten Lageplans ist in aller Regel bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich. Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde.Der einfache Lageplan enthält folgende Angaben aus dem Liegenschaftskataster:
 

  • die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung
  • die Bezeichnung des Baugrundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
  • den Flächeninhalt des Baugrundstücks
  • die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
  • den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baurundstück und auf den benachbarten Grundstücken (soweit im Liegenschaftskataster nachgewiesen)
  • die im Liegenschaftsbuch enthaltenen Hinweise auf Baulasten

Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich noch folgende Angaben:
 
  • die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster
  • eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit
  • die Eigentümer der benachbarten Grundstücke
  • eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes

 

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20926

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

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Di              14:00 bis 15:30 Uhr

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