Kommunale Ehrungen
Allgemeine Informationen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Anlässlich 50-, 60-, 65-, 70- oder 75-jähriger Ehejubiläen können Eheleute durch das Land Niedersachsen, den Landkreis Osterode am Harz und die Gemeinde besonders geehrt werden.
Leider verfügt das Einwohnermeldeamt nicht über alle in Frage kommenden Eheschließungsdaten. Ehejubilare, die diese besondere Ehrung in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich im Vorzimmer des Rathauses in Hattorf am Harz persönlich oder telefonisch (05584/209-37) mindestens 3 Wochen vor dem Jubiläum zu melden. Die Vorlage einer Heiratsurkunde ist nur erforderlich, wenn die Eheschließung nicht im Bereich der Samtgemeinde Hattorf am Harz (Elbingerode, Hattorf am Harz, Wulften am Harz und Hörden am Harz) vollzogen wurde.
Ansprechpartner
Fachbereich IFrau Bierwirth
Raum 100, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20937