Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Allgemeine Informationen
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
- wieder gefundener Kinderreisepass
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20912