Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Allgemeine Informationen
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Es fallen keine Gebühren an.
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20912