Kindergartengebühr - Übernahme der Gebühr nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Allgemeine Informationen
Der Landkreis Osterode am Harz hat den kreisangehörigen Gemeinden die Abwicklung der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem KJHG für die Kindergärten übertragen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe dient dazu, den Kindern aus sozial schwachen Familien einen Kindergartenbesuch zu ermöglichen. Da die Besonderheiten jedes Einzelfalls zu berücksichtigen sind, wird die Hilfe individuell berechnet.
Ansprechpartner
Fachbereich IIFrau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20912