Falls Sie einen Regen- oder Schmutzwasseranschluss für Ihr Grundstück benötigen, beantragen Sie die Herstellung der Anschlüsse mit dem Entwässerungsantrag. Die Samtgemeinde erstellt den Regenwasseranschluss bis an die Grundstücksgrenze und
den Schmutzwasseranschluss bis ca. 1 Meter auf Ihrem Grundstück einschließlich des Schmutzwasserkontrollschachts.
Kosten:
- Für die erstmalige Erstellung des Regenwasseranschlusses werden keine Kosten erhoben.
- Für die Erstellung eines weiteren Regenwasseranschlusses werden Ihnen die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
- Für die Erstellung des Schmutzwasseranschlusses und des Schmutzwasserkontrollschachts werden Ihnen die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.