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Jagdaufseher/in - Bestätigung


Allgemeine Informationen

Auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten kann die Jagdbehörde Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher als Jagdschutzberechtigte bestätigen. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.

Als bestätigte Jagdaufseher sind sie in dem Jagdbezirk, für den sie bestätigt sind, grundsätzlich für die gleichen Jagdschutzaufgaben zuständig, wie sie dem Jagdausübungsberechtigten obliegen. Der Jagdschutz umfasst im Allgemeinen den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag des Jagdausübungsberechtigten; die zu bestätigenden Person hat eine Bescheinigung der anerkannten Landesjägerschaft über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang und / oder den Nachweis beizubringen, dass sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet ist. Ferner muss die Person jagdpachtfähig sein und die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbraucht.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bestätigung von Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern und Ausstellung eines Dienstausweises (§ 25 Abs. 1 Satz 1 BJagdG in Verbindung mit § 30 Abs. 2 NJagdG) erhebt die Jagdbehörde eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro. Für die Verlängerung eines Dienstausweises für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sind 10,00 Euro Gebühr zu entrichten.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

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Sa & So        -

 

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