Hundehaltung Abmeldung
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
- ausgefülltes Abmeldeformular
Es fallen keine Gebühren an.
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Ansprechpartner
Fachbereich IHerr Katzer
Raum 105, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20924