Wasserversorgungsanschluss
Allgemeine Informationen
Der Samtgemeinde sind nach §10 Abs.1 Wasserabgabensatzung die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen an die öffentliche Wasserversorgung sowie die Unterhaltungskosten zu erstatten.
Die Kosten für die Herstellung und Erneuerung einschließlich der Erdarbeiten für den Grundstücksanschluss werden pauschal erhoben (§10 Abs.2 Wasserabgabensatzung) und betragen z.Zt. 1.800,00 € zuzügl. der gesetzlichen MWSt. i.H.v. 7 %. Der Erstattungsanspruch wird mit Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Wasserabgabensatzung
Ansprechpartner
WasserwerkFrau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584 ) 20922
Herr Deppe
Raum Wasserwerk, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20953
(0170) 5775636