Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Winterdienst
Allgemeine Informationen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden
Ansprechpartner
Fachbereich IIHerr Ricke
Raum Bauhof
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20951
Herr Franziskowski
Raum E12
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
(05584) 20925