Wohngeld
Allgemeine Informationen
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
ausgefülltes AntragsformularNachweise zum EinkommenNachweis zur Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
"Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung" auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)Wohngeldtabellen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)