Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
Allgemeine Informationen
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Voraussetzung
- Vorliegen einer Pflegestufe
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
- Nachweis über das gesamte Einkommen
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.